Anmelde- und Teilnahmebedingungen Jugendwochenendfreizeit
Anmelde- und Teilnahmebedingungen
1) Die Freizeit wird durchgeführt von der Ev.-luth. Kirchengemeinde Pattensen. Zu der Freizeit ist jede und jeder herzlich eingeladen. Das Programm beinhaltet christliche Inhalte und Werte.#
2) Wichtig: Die Freizeitplätze werden nach der digitalen Anmeldung vergeben, daraufhin bekommen Sie eine Anmeldebestätigung. Die Bankverbindung für die Bezahlung wird noch beckannt gegeben. Sollte die Finanzierung im Einzelfall schwierig werden, bitten wir um Rückmeldung, um dies zu klären. Wir machen es gerne möglich, dass ihr Kind mitfahren kann!
3) Im Freizeitpreis sind die zu erwartenden Zuschüsse der Kommunen und des Kirchenkreises berücksichtigt.
4) Die Teilnehmenden können jederzeit von der Freizeit zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Zeitpunkt ist der Eingang beim Veranstalter. Tritt ein Teilnehmender vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten die Reise nicht an, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese beträgt bei einem Rücktritt ab 210 Tage vor der Freizeit 50 %. Ab Freizeitbeginn sind es 100% des Reisepreises.
5) Auf die Gegebenheiten des Freizeitgeländes weist der Veranstalter am Ort der Freizeit hin. Dies gilt insbesondere für die Risiken beim Baden, Trekking-Tour, Bergwandern und Radfahren
6) Den Freizeitteilnehmenden stehen nach Entscheidung der Freizeitleitung freie Zeit zur eigenen Verfügung. Für die Zeit sind die Teilnehmenden im Rahmen des Jugendschutzgesetzes selbst verantwortlich.
7) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Bilder und Videos, die auf der Freizeit erstellt wurden, für eigene Dokumentationszwecke in der Öffentlichkeitsarbeit (Gemeindebrief, Homepage, Flyer) zu nutzen.
8) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die persönlichen Daten der Teilnehmenden zu speichern und für den Versand von freizeitrelevanten Informationen zu verwenden. Nach Abrechnung der Freizeit werden die persönlichen Daten gelöscht.
9) Die Freizeitleitung ist berechtigt, nach Absprache mit den Personensorgeberechtigten, Teilnehmende bei groben Verstößen gegen die Grundsätze unserer Freizeitarbeit auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.
10) Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen dieser Freizeit anerkannt.
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