Kirchenbüro zwischen den Feiertagen geschlossen
Das Kirchenbüro bleibt vom 22.Dezember.2025 bis zum 5.Janaur 2026 geschlossen.
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Das Kirchenbüro bleibt vom 22.Dezember.2025 bis zum 5.Janaur 2026 geschlossen.
Wir feiern in 2026 gemeinsam wieder vier Go.Komm. Neue Startzeit ist jeweils 11.00 Uhr
Im Go.komm verbinden sich traditionelle und moderne Elemente zu einem Gottesdienst, in dem jeder etwas für sich entdecken kann. Eine gestaltete Lesung bringt neue Sichtweisen auf vertraute Bibeltexte, ein Musikteam nimmt mit hinein in liturgische und moderne Lieder, die verschiedenen Gottesdienstanlässe werden von einem Team abwechslungsreich gestaltet.
1) Die Freizeit wird durchgeführt von der Ev.-luth. Kirchengemeinde Pattensen in Kooperation mit dem EC Brackel. Zu der Freizeit sind alle herzlich eingeladen. Das Programm beinhaltet christliche Inhalte und Werte.
2) Wichtig: Die Freizeitplätze werden nach der digitalen Anmeldung vergeben, daraufhin bekommen Sie eine Anmeldebestätigung. Mit Eingang der Anzahlung in Höhe von 160,00€ wird die Anmeldung verbindlich. Der gesamte Reisepreis beträgt 699,00€. Die Anzahlung wird bei Rücktritt von der Freizeit nicht erstattet. Die Restzahlung von 539,00€ ist bis zum 05.04.2027 zu leisten. Unsere Kontoverbindung: Kirchenkreisamt Winsen: IBAN: DE69 2075 0000 0007 0066 12 (Sparkasse Harburg-Buxtehude); 9615142117 + Name des Kindes. Sollte die Finanzierung im Einzelfall schwierig werden, bitten wir um Rückmeldung, um dies zu klären. Wir machen es gerne möglich, dass ihr Kind mitfahren kann!
3) Im Freizeitpreis sind die zu erwartenden Zuschüsse der Kommunen und des Kirchenkreises berücksichtigt.
4) Die Teilnehmenden können jederzeit von der Freizeit zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Zeitpunkt ist der Eingang beim Veranstalter. Tritt ein Teilnehmender vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten die Reise nicht an, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese beträgt bei einem Rücktritt ab 210 Tage vor der Freizeit 50 %. Ab dem Monat des Freizeitbeginn sind es 100% des Reisepreises.
5) Auf die Gegebenheiten des Freizeitgeländes weist der Veranstalter am Ort der Freizeit hin. Dies gilt insbesondere für die Risiken beim Baden, Trekking-Tour, Bergwandern und Radfahren.
6) Den Freizeitteilnehmenden stehen nach Entscheidung der Freizeitleitung freie Zeit zur eigenen Verfügung. Für die Zeit sind die Teilnehmenden im Rahmen des Jugendschutzgesetzes selbst verantwortlich.
7) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Bilder und Videos, die auf der Freizeit erstellt wurden, für eigene Dokumentationszwecke in der Öffentlichkeitsarbeit (Gemeindebrief, Homepage, Flyer) zu nutzen.
8) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die persönlichen Daten der Teilnehmenden zu speichern und für den Versand von freizeitrelevanten Informationen zu verwenden. Nach Abrechnung der Freizeit werden die persönlichen Daten gelöscht.
9) Die Freizeitleitung ist berechtigt, nach Absprache mit den Personensorgeberechtigten, Teilnehmende bei groben Verstößen gegen die Grundsätze unserer Freizeitarbeit auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.
10) Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen dieser Freizeit anerkannt.

